FaxgerätBisher galt das Faxgerät immer noch als sicheres Übertragungsmedium im Sinne der DSGVO. Dies hat sich nun jedoch grundlegend geändert da sich die zugrundeliegende Übertragungstechnik geändert hat.

In den analogen Telefonnetzen wurde eine exklusive Ende-zu-Ende-Verbindung aufgebaut, dieser Mechanismus hat die Vertraulichkeit von Telefonaten und oder Faxen sichergestellt.

Aufgrund des technischen Fortschrittes und der Anpassung der Telefonnetze auf die digitale Übermittlung von Gesprächen und oder Faxen werden diese nun Paketweise übermittelt. Somit kann das Fax technisch und vom Sicherheitsniveau der unverschlüsselten Mail gleichgestellt werden.

Damit entfällt das Fax in der Regel als Übertragungsmedium für personenbezogene Daten und es müssen alternativen gefunden werden. Für die Übertragung von besonderen Kategorien personenbezogener Daten gem. Artikel 9  der Datenschutzgrundverordnung ist die Nutzung von Faxgeräten gänzlich unzulässig.

In vielen Unternehmen ergibt sich hieraus Handlungsbedarf der nicht auf die „lange Bank“ geschoben werden sollte.